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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

§2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§3. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mängels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

§4. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

§5. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

§6. Vergütung

(1)Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer, und zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung.

(2) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Wortzahl des Ausgangstextes ermittelt.

(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuß verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen erfolgen per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Im übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsziele.

(3) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so werden Verzugszinsen mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

(5) Vereinbarte Rabatte und Nachlässe entfallen, wenn der Verwender nach vergeblicher Mahnung rechtliche Schritte zur Einziehung des Betrages einleiten muss. In diesem Fall richtet sich die Vergütung nach der aktuellen Honorarliste.

§8 Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, Eigentum des Übersetzers.
Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

§9 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten, beginnend ab Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, geltend gemacht werden. Andere Gewährleistungsfristen müssen vom Übersetzer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

(2) Nach Erhalt der Ware ist der Kunde verpflichtet, diese auf etwaige Mängel zu überprüfen. Bei offensichtlichen Mängeln sind diese dem Übersetzer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.

(3) Für diese Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

§10. Vertragskündigung

Eine Stornierung des Übersetzungsauftrages ist nach Eingang der schriftlichen Auftragserteilung nicht mehr möglich.

§11. Gerichtsstand und Vertragsort

(1) Für diese Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Dresden.